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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Gegenstand des vertrags

Die von „Le Clos de Vourzac“ angebotenen Unterkünfte sind möblierte saisonale Mietobjekte in der Gemeinde Vourzac - Sanssac-L’Église. Die Mietdauer darf 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.

2. Mietdauer

Jedes Mietverhältnis wird für einen festgelegten Zeitraum geschlossen, ohne die Möglichkeit einer stillschweigenden Verlängerung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Verbleib in den Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus.

3. Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe

Bei der Ankunft und bei der Abreise wird jeweils ein Übergabeprotokoll (Bestandsaufnahme) erstellt. Die Schlüssel werden dem Mieter beim Einzug übergeben und beim Auszug zurückgegeben.

4. Zahlungsbedingungen

  • Anzahlung von 25 % bei der Buchung

  • Restbetrag fällig spätestens am Tag der Ankunft

  • Akzeptierte Zahlungsmittel : Kreditkarte, Barzahlung, Überweisung

  • Kurtaxe : berechnet nach der Anzahl der Erwachsenen und Übernachtungen, zahlbar durch den Mieter am letzten Tag des Aufenthalts

  • Im Preis inbegriffene Nebenkosten : Strom (15 kWh/Tag), Heizung, WLAN/Internet, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung

5. Kaution

Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe von 300 € zu hinterlegen (bar oder per Scheck). Diese deckt eventuelle Schäden oder Verluste ab. Sofern keine Schäden festgestellt werden, wird die Kaution bei der Abreise zurückerstattet. Im Falle von Schäden erfolgt die Rückerstattung innerhalb einer Frist von 2 Monaten, nach Abzug der nachgewiesenen Kosten.

6. Untervermietung

Die vollständige oder teilweise Untervermietung ist strengstens untersagt.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zu Folgendem :

  • Pfleglicher Umgang mit den Räumlichkeiten (ruhige Nutzung)

  • Die Unterkunft in gutem Zustand zu erhalten und sauber zu hinterlassen (Betten abgezogen, Geschirr eingeräumt, Müll geleert…)

  • Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und Einhaltung der Hausordnung

  • Nichtrauchen in der Unterkunft

  • Keine Anfertigung von Zweitschlüsseln (Schlüssel nicht kopieren)

  • Umgehende Meldung von Vorfällen oder Funktionsstörungen

  • Verantwortlichkeit für die Nutzung des Internetzugangs

  • Zustimmung zu einem Einbehalt von 20 €/Stunde von der Kaution im Falle einer erforderlichen außerordentlichen Reinigung durch den Vermieter

8. Haustiere

Haustiere sind nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung des Vermieters vor.

9. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich zu Folgendem :

  • Bereitstellung einer sauberen und sicheren Unterkunft, die der Beschreibung entspricht

  • Gewährleistung der ungestörten Nutzung des Mietobjekts

  • Schnelles Eingreifen im Falle eines Defekts an wesentlichen Ausstattungsgegenständen

  • Keine Haftungsübernahme für äußere Einflüsse (Nachbarschaft, Insekten, Wetter, Netzunterbrechungen usw.)

 

10. Versicherung

Der Mieter erklärt, dass er über eine Mieter-Haftpflichtversicherung verfügt. Ein entsprechender Nachweis (Versicherungsbescheinigung) kann verlangt werden.

11. Widerrufsrecht und Kündigung

Gemäß Artikel L121-21-8 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) steht dem Mieter kein Widerrufsrecht zu. Im Falle einer Verletzung seiner Pflichten kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

12. Beschwerden und Schlichtung

Nachdem der Vermieter schriftlich kontaktiert wurde und mangels einer zufriedenstellenden Antwort innerhalb einer Frist von 60 Tagen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Tourismus und Reisen (Médiateur du Tourisme et du Voyage) wenden. Die Kontaktdaten lauten :

MTV - Médiation Tourisme et Voyage

Services dépôt des saisines

CS 30958

75383 PARIS Cedex 08

Online-Antrag : https://www.mtv.travel/demande-saisine/

Le Clos de Vourzac ist Mitglied der Médiation Tourisme Voyage über den Branchenverband UMIH, ordnungsgemäß gelistet auf der Website www.mtv.travel unter dem Reiter „adhérents“ (Mitglieder).

13. Rechtsstreitigkeiten

Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht am Wohnsitz des Vermieters zuständig. Der Vertrag unterliegt französischem Recht.

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